Neue Regelung des JUM BW zum Übergang von einer Ausbildung in eine Beschäftigung
Das Justiz- und Migrationsministerium Baden-Württemberg (JUM BW) hat eine neue Regelung geschaffen, die Unternehmen den Übergang von internationalen Auszubildenden in eine Beschäftigung erleichtert. So können Fachkräfte, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, ohne Unterbrechung in Vollzeit weiterbeschäftigt werden. Bei nicht reglementierten Berufen soll die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung dafür künftig nicht nur…




