Das Justiz- und Migrationsministerium Baden-Württemberg (JUM BW) hat eine neue Regelung geschaffen, die Unternehmen den Übergang von internationalen Auszubildenden in eine Beschäftigung erleichtert.
So können Fachkräfte, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, ohne Unterbrechung in Vollzeit weiterbeschäftigt werden. Bei nicht reglementierten Berufen soll die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung dafür künftig nicht nur für den Ausbildungszeitraum, sondern zuzüglich dreier weiterer Monate erteilt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung soll die Erwerbstätigkeit in Vollzeit erlaubt sein. So können Absolvent:innen der Berufsausbildung den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft stellen und während der Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden bereits in Vollzeit weiterarbeiten.
Bei reglementierten Berufen soll die Gesamtzeit der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung auch den Zeitraum bis zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis erfassen. Die Bestimmungen zum Arbeiten gelten auch für den nicht reglementierten Bereich, jedoch unter der Voraussetzung, dass die die Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde. Bis dahin ist die Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf möglich.


